Offener Brief aus dem Kasseler Klimaaktionsbündnis an den Kasseler SPD-Bundestagsabgeordneten Daniel Bettermann anlässlich der geplanten Gesetzesänderungen der Bundesregierung
Kassel, April 2026
Sehr geehrter Herr Bettermann,
mit Erschrecken mussten wir feststellen, dass die von der Regierung angekündigten neuen Heizungsregelungen Mieter*innen in eine Gaskostenfalle laufen lassen, das Klimaschutzziel der Stadt Kassel untergraben und zudem vorrausichtlich verfassungswidrig sind (Verschlechterungsverbot).
Am 24.2.2026 wurde ein Eckpunktepapier zum neuen Gebäudemodernisierungsgesetz (GMG) veröffentlicht. In diesem, zwischen den Koalitionspartnern CDU und SPD verhandelten Gesetzentwurf sind Maßnahmen enthalten, die die im Klimaschutzgesetz verankerten Ziele in weite Ferne rücken bzw. gänzlich unmöglich machen.
Forcierung des Weiterbetriebs von veralteter, fossiler Heiztechnologie
Die Streichung der §§71 – 71p und §72 GEG erlaubt den Weiterbetrieb alter Öl- und Gasheizungen und den Neueinbau von klimaschädlichen fossilen Heizanlagen. Dieser Kahlschlag ist verantwortungslos! Er führt in die ökologische Katastrophe und manifestiert sicherheitspolitische Abhängigkeiten.
Die CO2-Emissionen im Gebäudesektor sollen, so die Klimaziele der Bundesregierung, von 101 Mio. Tonnen (2024) auf 65 Mio. Tonnen (2030) CO2-Äquivalent sinken. Diese Reduktion ist mit dem neuen GMG nicht erreichbar. Vielmehr soll nach dem neuen GMG ab 2029 ein Anteil erneuerbaren Brennstoffen (Biogas, Wasserstoff) von zunächst 10 % eingeführt werden, der dann stufenweise erhöht wird.
Es fehlen die nötigen Erzeugungskapazitäten für Biogas & grünem Wasserstoff
Der Erdgasverbrauch der Haushalte in Deutschland betrug 2024 33,2 Mrd. Kubikmeter, dies entspricht einem Heizwert von 332 Terawattstunden. Wenn entsprechend dem aktuellen Eckpunktepapier der Anteil Biomethan bzw. Wasserstoff auf 10 % erhöht wird, müssen bei unverändertem Gasverbrauch ab 2029 ca. 3,3 Mrd. Kubikmeter Biomethan (33 TWh) in das Erdgasnetz eingespeist werden. 2024 wurden jedoch nur 3,6 Mio. Kubikmeter Biomethan eingespeist – das sind 0,1 % der benötigten Menge nach dem derzeit geplanten GMG. Die Nationale Wasserstoffstrategie plant die Installation von 10 GW Elektrolyseleistung bis 2030, mit der ca. 28 TWh grünen Wasserstoff pro Jahr erzeugt werden sollen. Auch hier liegt der Bedarf durch das derzeit geplante GMG bei weitem über den möglichen Erzeugungskapazitäten.
Das Gesetz wäre verfassungswidrig
Diese Zahlen zeigen, dass diese Bundesregierung sich von der Erreichung der Klimaziele verabschiedet hat und damit auch die Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts missachtet, das in seinem aufsehenerregenden Urteil aus dem Jahr 2021 den Klimaschutz zum Staatsziel gemacht hat. Wenn dieses Eckpunktepapier Gesetz wird, dann handelt diese Regierung verfassungswidrig.
Zusätzliche Belastungen von Mieterinnen und Mietern, Förderung sozialer Ungleichheit
Aber nicht nur die Klimaschutzziele Deutschlands werden mit dem GMG aufgegeben, auch die finanzielle Belastung der Mieterinnen und Mieter wird durch dieses Gesetz enorm ansteigen. Heizen mit Gas wird, ungeachtet der heutigen Situation durch den Nahostkonflikt, ab 2027 durch den Start des europäischen Emissionshandels (ETS 2) teurer, da der CO2-Preis vom fixen nationalen System in ein markt-basiertes System wechselt, was zu starken Preissprüngen führen kann – von aktuell ca. 65 €/Tonne auf bis zu 80 €/Tonne oder mehr. Dazu kommt, dass in den nächsten Jahren immer mehr Häuser von Gasheizungen auf Wärmepumpen umsteigen werden. Das führt dazu, dass die Gasnetzentgelte pro Haushalt stark ansteigen werden, da die Kosten für das Gasnetz auf immer weniger verbleibenden Verbraucher*innen aufgeteilt werden. Mit der angedachten Neuregelung kommen nun auch noch die hohen Kosten durch die Beimischung von Biomethan und Wasserstoff hinzu, die von den Gaskonzernen zu weiteren Preissteigerungen ausgenutzt werden. Da die Öl- und Gaspreise bei Mietwohnungen in der Regel direkt von den Mieter*innen getragen werden, ist hier eine einseitige Belastung vorprogrammiert.
Kasseler Klimaziele wären nicht mehr erreichbar
Mit der Umsetzung des neuen GMG wäre auch das Ziel der Stadt Kassel, so schnell wie möglich klimaneutral zu werden – nach Beschluss der Stadtverordnetenversammlung Kassel bis 2030 – nicht mehr erreichbar.
Dem Feinkonzept des Kasseler Klimafahrplans, der mit Unterstützung des Klimaschutzrats und der Themenwerkstätten erstellt wurde, ist zu entnehmen, dass für die Klimaneutralität der Stadt Kassel, d.h. für eine CO2-freie Strom- und Wärmeversorgung ein Ausstieg aus der Nutzung von fossilen Energieträgern, wie im alten Gebäudeenergiegesetz (GEG) festgeschrieben, die Grundlage der Transformation darstellt.
Statt die Bevölkerung auf einen kostenintensiven Irrweg zu leiten, liegt die Lösung für die Energieversorgungs-Probleme auf der Hand: Nur der beschleunigte Ausbau der Erneuerbaren Energien sichert stabile Preise, ist klimagerecht und sorgt für Unabhängigkeit von internationalen Krisen und Märkten.
Sehr geehrter Herr Bettermann, wir rufen Sie daher auf, sich als Mitglied des Bundestags und Mitglied der SPD mit allen Kräften dafür einzusetzen, diese angekündigte Gesetzesänderung zu verhindern bzw. die darin enthaltenen Maßnahmen zur Erhaltung der fossilen Wärmeversorgung zu ändern oder zu streichen.
